Förderung
Seit dem 01.01.2024 bestehen aktualisierte Bundesförderungen für effiziente Gebäude (BEG), nachfolgend eine Übersicht über die aktuellen Fördersätze für BEG-Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden:
Basisförderung:
FAQ zu den aktuell gültigen Förderrichtlinien: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html
Zusätzliche Förderung von oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe:
Im Rahmen des „progres.nrw“ Förderprogramms des Landes NRW wird der Einbau einer Wärmepumpe mit der Wärmequelle Erdreich zusätzlich wie folgt gefördert:
- Erdwärmesonden:
5 Euro pro Bohrmeter (Neubau)
10 Euro pro Bohrmeter (Bestandsbau)
Förderfähig sind Bohrungen bis max. 400m Endteufe, jeweils max. 100.000€ je Gebäude und Standort.
In Kombination mit der zuvor beschriebenen Bundesförderung für effiziente Gebäude werden die Investitionskosten in eine Erdwärmepumpe dadurch zusätzlich gesenkt!
Weitere Informationen: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/stromerzeugung-waermeerzeugung/foerderung-von-oberflaechennaher-geothermie-verbindung-mit-einer-waermepumpe
Achtung: Das Bohrunternehmen ist nicht für die Erstellung von Förderantragen zuständig, weitere Informationen über den genauen Ablauf erhalten Sie bei den zuständigen Förderstellen oder bei Ihrem Heizungsbauer!zuständigen Förderstellen oder bei Ihrem Heizungsbauer!